Der Bürgerverein

Ein kurzer Überblick

Der Bürgerverein entstand im Zuge der Eingemeindung unserer 3 Gemeinden Darum, Gretesch und Lüstringen nach Osnabrück. Er wurde im Jahre 1972 gegründet.

Zwecke des Vereins sind:
a) Heimat- und Brauchtumspflege
b) Förderung von Natur- und Umweltschutz
c) Erhaltung und Pflege von Kulturgütern und Eigenarten der Stadtteile
d) Aufzeichnung von Ereignissen in den Ortsteilen mit dem Ziel einer Chronik
e) Verkehrs- und Entwicklungsplanung
f) Vertretung berechtigter Bürgerinteressen gegenüber Rat und Verwaltung

Der Bürgerverein pflegt verschiedene Aktivitäten, wie z. B. Vortragsabende, geselliges Beisammensein, Wander-, Fahrrad- oder Busausflüge.
Er ist offen für alle und lädt insbesondere auch jüngere Menschen ein, sich für unseren Stadtteil zu engagieren.

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich einfach an.
Auf der Internetseite können Sie sich vorab informieren. Hier finden Sie auch die Anmeldeformulare und die Vereinssatzung.

Der Jahresbeitrag beträgt z. Zt. 10,00 € für Einzelmitglieder.
Auch Firmen können Mitglied werden. Sie bestimmen Ihren Jahresbeitrag selbst, er liegt zwischen 25,00 € und 100,00 €.

Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns an, oder senden Sie uns eine E-Mail.


Dr. Bernd Marner - Sprecher des Vorstands - Tel.: 0541/37654,
Lothar-Schoeller-Str. 13, 49086 Osnabrück
vorstand@darum-gretesch-luestringen.de

Der Vorstand

Dr. Bernd Marner


- Sprecher des Vorstands -

drbmarner@osnanet.de

Henriette Nolte


- Kassenwärtin -

henriette.nolte@gmail.com

Günther Beermann


- Chronik -

guenther.beermann@osnanet.de

Dorothea Bonin


dorothea.bonin@yahoo.de

Dr. Bernd Gerecht


bernd.gerecht@gmail.com

Albert Kallmeyer


a.kallmeyer1@web.de

Manfred Kühn


mkuehn428@gmail.com

Helmut Riecken


h.riecken@osnanet.de

Helmut Meltebrink

- Kassenprüfer -

hmelte@web.de

Hans-Georg Wöllmer

- Kassenprüfer -

hwoellmer@t-online.de

Satzung und Datenschutz

(Jeweils als pdf herunterladbar - bitte oben klicken)

1.Der Verein trägt den Namen „Bürgerverein Darum – Gretesch – Lüstringen e.V.“. Er hat seinen Sitz in Osnabrück und ist in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück eingetragen.

2. Zwecke des Vereins sind
a) Heimat- und Brauchtumspflege
b) Förderung von Natur- und Umweltschutz
c) Erhaltung und Pflege von Kulturgütern und Eigenarten der Stadtteile
d) Aufzeichnung von Ereignissen in den Ortsteilen mit dem Ziel einer Chronik
e) Verkehrs- und Entwicklungsplanung
f) Vertretung berechtigter Bürgerinteressen gegenüber Rat und Verwaltung
Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Parteipolitische, religiöse und private Zwecke werden nicht verfolgt.

3. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der an der Arbeit des Vereins interessiert ist. Für die Aufnahme wendet sich der Interessent mündlich oder schriftlich an den Vorstand, der über die Aufnahme und Eintragung in das Mitgliederverzeichnis entscheidet.

4. Jedes Mitglied zahlt innerhalb des 1. Quartals den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag.

5. Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit, jedoch nur durch schriftliche Anzeige beim Vorstand, erfolgen.

6. Die Organe des Bürgervereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

7. Der Vorstand des Bürgervereins besteht aus 7 Personen, die gleichberechtigt und gleichverantwortlich sind. Sie sind Vorstandgemäß § 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder können den Verein gemeinsam vertreten. Die Aufgabenverteilung entscheidet der jeweilige Vorstand unter sich. Er wählt aus einer Mitte einen Sprecher. Der Sprecher darf nicht Mitglied des Rates der Stadt sein. Die Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer werden einzeln – je nach Antrag – in geheimer oder offener Abstimmung gewählt. Die einfache Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung entscheidet. Wiederwahl ist möglich. Am Anfang eines jeden Jahres soll eine Mitgliederversammlung stattfinden zum Zwecke der
a) Erstellung des Jahresberichtes
b) Vorlage der vorher von den Kassenprüfern geprüften Jahresrechnung
c) Entlastung des Vorstandes
d) Festlegung des Jahresbeitrages
e) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer im Zwei-Jahres-Rhythmus.

8. Neben den Mitgliederversammlungen können in dringenden Fällen weitere Versammlungen nach Ermessen des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 40 Vereinsmitgliedern stattfinden. Die Einladungen zu allen Veranstaltungen sollen unter Angabe der Tagesordnung 14 Tage vorher durch Veröffentlichung in der Tagespresse und öffentlichen Aushang erfolgen.

9. Rechte und Pflichten des Vorstandes sind
a) die Berufung der Mitgliederversammlung
b) die Ausführung der von dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse und die Verwendung der dazu erforderlichen Mittel
c) die Vertretung des Vereins nach außen, insbesondere zur Stadtverwaltung und dem Rat der Stadt Osnabrück
d) die Pflege gesellschaftlicher Kontakte

10. Der Vorstand tritt zu seinen Beratungen zusammen und faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn vier Mitglieder anwesend sind.

11. Ein Vorstandsmitglied leitet die Mitgliederversammlung.

12. Über die Versammlungen des Vereins und des Vorstandes wird ein Protokoll geführt, aus welchem die gestellten Anträge, die vorgebrachten Empfehlungen und die gefaßten Beschlüsse, sowie die Ergebnisse der Wahlen ersichtlich sind. Das Protokoll wird vom Protokollführer und Sprecher unterschrieben.

13. Anträge sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten.

14. Ein Beschluß, der eine Änderung der Satzung beinhaltet, bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

15. Die Auflösung des Bürgervereins kann nur auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag der Mitglieder (§8) in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Versammlung erfolgen, wenn drei Viertel der Erschienenen dafür stimmen.

16. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen an die Petrus- und St. Marien-Kirchengemeinde zur Erhaltung ihrer Gotteshäuser.

17. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21. März 1995 beschlossen. Die Satzung vom 27. Mai 1975 verliert damit ihre Gültigkeit.

Mitglied werden

Sie oder Ihre Firma möchten Mitglied werden im 
Bürgerverein Darum - Gretesch - Lüstringen e.V.?

Drucken Sie dazu bitte als

Privatperson oder Firma

den jeweiligen Antrag aus und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben an die aufgeführte Adresse

Spenden

Der Bürgerverein finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Als gemeinnütziger Verein werden die zur Verfügung stehenden Gelder nur für soziale Zwecke und Veranstaltungen verwendet.
Wenn Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende unterstützen wollen, hier die Kontonummer:
DE42 2655 0105 0000 9174 43 - Sparkasse Osnabrück - .
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